Der Lehrgang wendet sich vor allem an Personen aus pädagogischen, therapeutischen und künstlerischen Arbeitsfeldern, ist berufsbegleitend angelegt und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren.
Er gliedert sich in sechs Fernphasen, in denen Sie zuhause arbeiten und sechs Präsenzphasen, in denen Sie vor Ort in den Seminarhäusern der Landesmusikakademie NRW die Vielfalt dieses Faches hautnah erleben.
Der Fernlehrgang ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht der Länder (ZFU) in Deutschland zugelassen.
Sie schließen nach bestandener Prüfung mit dem Zertifikat, "Qualifikation für Rhythmische Erziehung" - Zusatzausbildung zur Rhythmikpädagogin (BWR) bzw. zum Rhythmikpädagogen (BWR) ab.
Ziel dieser Ausbildung ist es, Sie zu befähigen, Rhythmik in Ihren erlernten, ausgeübten oder angestrebten Beruf zu integrieren.
Voraussetzungen
Gebühren
Die Kursgebühr beträgt 2.700 €, zahlbar in 20 Monatsraten á 135 €. Mitglieder des BWR zahlen eine Kursgebühr in Höhe von 2.500 €, zahlbar in 20 Monatsraten von 125 €.
Prüfungsgebühr: 175 €
Die Anerkennung als Bildungsurlaub ist möglich. Weitere Kosten fallen für Übernachtung und Verpflegung während der Präsenzphasen, sowie Anschaffung der Fachliteratur an.
ACHTUNG: Terminverschiebung
Beginn der 1. Fernphase: 15. Mai 2025
Präsenzphasen:
1. Präsenzphase: 22. - 26. September 2025
2. Präsenzphase: 23. - 27. Februar 2026
3. Präsenzphase: 18. - 22. Mai 2026
4. Präsenzphase: 05. - 09. Oktober 2026
5. Präsenzphase: 21. - 27. Februar 2027
6. Präsenzphase: 23. - 29. Mai 2027
Anmeldung und Information